CORPORATE GOVERNANCE & INTERNE REVISION
Mit unternehmerischem Handeln und der Realisierung von Chancen sind eine Vielzahl von Risiken verbunden. Diese können sowohl externer (z. B. Zinsschwankungen oder Änderungen gesetzlicher Anforderungen) als auch interner Art (z. B. Prozess- oder Liquiditätsrisiken) sein. Werden diese Risiken nicht erkannt oder werden gegensteuernde Maßnahmen ergriffen, die sich als nicht funktionsfähig erweisen, führt dies zu negativen Folgen für Ihr Unternehmen. Mit unserer Erfahrung aus zahlreichen Projekten bei mittelständisch geprägten Unternehmen beraten wir Sie beim Aufbau und der Optimierung von Risikomanagementsystemen, Internen Kontrollsystemen und Compliance-Management-Systemen.
Ein unternehmensweites Risikomanagementsystem hilft Ihnen, Risiken zu identifizieren und nach einer einheitlichen Methodik zu bewerten. Dabei geht es nicht darum, alle Risiken zu vermeiden, sondern es wird Ihnen ermöglicht, bewusste Entscheidungen für den Umgang mit den einzelnen Risiken zu treffen. Ganz wesentlich dabei ist die Definition von Maßnahmen, um Risiken zu beeinflussen und Abweichungen zu erkennen. Unsere Experten beraten Sie bei der Implementierung eines angemessenen und ausgewogenen Risikomanagementsystems.
Unser Kollege Tobias Kumpmann hat in seiner Masterarbeit an der Universität Bamberg die verschiedenen Aspekte des Risikomanagements im Rahmen einer Befragung mittelständischer Unternehmen näher untersucht. Seine Ergebnisse, die im Springer Gabler Verlag veröffentlicht wurden, unterstreichen die Bedeutung eines wirksamen Risikomanagements für die Bewältigung unternehmerischer Herausforderungen. Erfahren Sie hier mehr.
UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM:
• Analyse der Risikosituation
• Beratung, Aufbau und Weiterentwicklung von Risikomanagement-Systemen, Compliance-Management-Systemen und Internen Kontrollsystemen
• Prüfung des Risikomanagement-Systems nach IDW Standard PS 981
TRUST! ist ein Hinweisgebersystem, das die Expertise von BANBSACH ECONUM mit der internetbasierten Kommunikationsanwendung von Business Keeper (BKMS System) kombiniert und den Hinweisgeber mit unseren erfahrenen Compliance-Experten und Ansprechpartnern in Ihrem Unternehmen verbindet.
Ein internes digitales Hinweisgebersystem ist zwingend Bestandteil eines funktionierenden Compliance-Management-Systems. Wir helfen Ihnen, bei der Einrichtung des Hinweisgebersystems die thematische Reichweite der eingehenden Hinweise für Ihr Unternehmen zu analysieren, weitere Risiken zu identifizieren und daraus Schwerpunktthemen in TRUST! zu definieren. Mit der Eingrenzung der für Sie relevanten Themenschwerpunkte können somit die gezielte Erfassung von Hinweisen in einem System und die interne Klärung der Meldungen ermöglicht werden.
UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM:
- Status-Check Ihrer aktuellen Meldewege für Verstöße unter Berücksichtigung europäischer und nationaler Regelungen
- Individuelle Einrichtung und Betreuung des BANSBACH ECONUM Hinweisgebersystems TRUST!
- Aufarbeitung gemeldeter Gesetzes-, Compliance-Verstöße und vorsätzlicher Manipulationen (Fraud)
Eine besondere Herausforderung stellen die Compliance-Risiken dar, die sich aus zahlreichen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen ergeben. Dazu zählen auch für mittelständische Unternehmen Rechtsgebiete wie Korruption, Steuerrecht, Kartellrecht, Geldwäsche, Produkthaftung, Außenwirtschaftsrecht, Exportkontrolle, Arbeitsrecht und Datenschutz. Werden die zu berücksichtigenden Normen nicht eingehalten, drohen neben entsprechenden Sanktionen v. a. auch Reputationsschäden gegenüber Geschäftspartnern. Etabliert ein Unternehmen zudem kein wirksames Compliance-Management-Systemen, um Compliance-Verstöße zu verhindern oder aufzudecken, haften die Organe des Unternehmens für daraus entstehenden Schaden. Wir unterstützen Sie bei der Identifizierung der wesentlichen Compliance-Risiken und der Etablierung angemessener Strukturen und Prozesse.
Die Steuerung von Risiken erfolgt im Wesentlichen in Prozessen. Daher ist es notwendig, diese Risiken durch entsprechende Kontrollen zu überwachen. Damit wird das Eintreten von Risiken entweder verhindert oder so rechtzeitig erkannt, dass gegensteuernde Maßnahmen ergriffen werden können. BANSBACH berät Sie beim Aufbau eines Internen Kontrollsystems und der Definition geeigneter Prozesskontrollen.
UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM:
• Prüfung des Compliance-Management-Systems nach IDW Standard PS 980
• Prüfung des Internen Kontrollsystems nach IDW Standard PS 982
• Prüfung des Internen Kontrollsystems bei Dienstleistungsunternehmen nach IDW Standard PS 951 bzw. ISAE 3402
Die Tätigkeit der Revision führt zu mehr Transparenz für die Unternehmensleitung bezüglich der Geschäftsprozesse sowie der Umsetzung und Wirksamkeit anderer Überwachungselemente wie des Risikomanagements, des Internen Kontrollsystems und des Compliance Managements. Wesentlicher Schwerpunkt der Internen Revision ist neben dem prüferischen Aspekt auch immer die Beratung der Entscheidungsträger hinsichtlich möglicher Ansatzpunkte für Effektivitäts- und Effizienzverbesserungen. Um dies zu erreichen, unterstützen wir Sie in Form der vollständigen oder teilweisen Übernahme von Revisionsprojekten (Outsourcing bzw. Co-Sourcing Interne Revision) oder durch gezielte Beratung und Prüfung Ihrer Revisionsabteilung in Form von Coaching oder Quality Assessments.
Jedes Revisionsprojekt beginnt mit einer genauen Definition der Prüfungsziele und des Prüfungsumfangs und endet mit einem auf das Management fokussierten Revisionsbericht, der einerseits konkrete Feststellungen bezüglich identifizierter Schwachstellen, andererseits aber auch Empfehlungen zu deren Beseitigung in Form eines Maßnahmenplans enthält.
Von der Erfahrung unserer Mitarbeiter aus der langjährigen Prüfung und Beratung mittelständischer bzw. familiengeführter Unternehmen profitieren Sie bei jedem der gemeinsamen Projekte.
UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM:
• Unterstützung bei der risikoorientierten Revisionsplanung und Erarbeitung eines „Audit Universe“
• Durchführung konkreter Projekte der Internen Revision in Ihrem Unternehmen: Dabei übernehmen wir die Durchführung vollständig (Outsourcing) oder unterstützen Ihre Mitarbeiter (Co Sourcing) in Projekten durch unsere Experten (z.B. zu Themen wie IT, Recht oder Steuern)
• Durchführung forensischer Untersuchungen im Fall eines Verdachts auf vorsätzliche Manipulationen (Fraud)
• Beratung bei Aufbau und Weiterentwicklung Ihrer Internen Revisionsfunktion durch Schulungen und Coaching von Mitarbeitern
• Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit Ihrer Internen Revision nach dem etablierten Revisionsstandard Nr. 3 des DIIR („Quality Assessment“) bzw. nach dem IDW Standard PS 983
• IT-Forensik: Dienstleistungen im Rahmen von Fraud Analysen
Die rechtlichen Anforderungen an Ihr Unternehmen als Steuerpflichtigen sind äußerst vielfältig. Um sicherzustellen, dass Sie alle diese Anforderungen zum einen kennen und zum anderen in Prozesse und Regeln umgesetzt haben, benötigen Sie ein funktionierendes Tax Compliance Management System (TCMS). Hier dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen, die Sie zur Einhaltung der steuerlichen Pflichten umgesetzt haben. Solche Maßnahmen können neben eindeutigen Regeln hinsichtlich der Aufbau- und Ablauforganisation (z.B. Verfahrensanweisungen, Richtlinien oder Prozessbeschreibungen) die Definition von Prozessen und Kontrollen sowie die Durchführung von Schulungen sein. Wir beraten Sie beim Aufbau und der Optimierung eines Tax Compliance Systems (TCMS) und prüfen, ob ein eingeführtes System die Anforderungen (u.a. Prüfung nach IDW 980) erfüllt.
Die Bedeutung eines funktionierenden TCMS ist stark gestiegen. Auslöser dafür ist der Anwendungserlass des BMF zu § 153 der Abgabenordnung (AO). Damit wurde deutlich gemacht, dass der Nachweis eines wirksamen innerbetrieblichen steuerlichen Kontrollsystems (TCMS) im Unternehmen wichtig ist für die Frage der Abgrenzung zwischen einer Berichtigung, § 153 AO: bei positiver Kenntnis von der Unrichtigkeit abgegebener Erklärungen besteht Pflicht zur Mitteilung und Berichtigung sowie einer Selbstanzeige, § 371 AO: bei Vorliegen einer vorsätzlich oder bedingt vorsätzlich begangenen Steuerhinterziehung entfällt die Bestrafung bei freiwilliger Richtigstellung; diese ist stets deutlich aufwendiger und teurer als eine Berichtigung nach § 153 AO. Die Finanzbehörden fragen daher, z.B. im Rahmen von Betriebsprüfungen, verstärkt danach, welche Kontrollmechanismen Sie etabliert haben, um Fehler in Steuererklärungen zu verhindern oder zumindest rechtzeitig zu erkennen. Betroffen sind somit:
sowohl die Prozesse der fristgerechten, vollständigen und korrekten Erstellung von Steuererklärungen und Steuerdeklarationen als auch die operativen Prozesse, in denen Stamm- und Bewegungsdaten generiert, verarbeitet oder aufbereitet werden, die in die Steuererklärungen eingehen.
Daraus ergibt sich, dass die Einrichtung eines funktionierenden TCMS mehr umfasst als die Beauftragung eines Steuerberaters oder die Fristeneinhaltung durch die Steuerabteilung. Vielmehr sind alle Prozesse, in denen die steuerliche Würdigung von Sachverhalten erfolgt, wie z.B. Einkauf, Vertrieb, Logistik oder Finanzbuchhaltung, sowie die dabei eingesetzten IT-Systeme relevant.
Wir helfen Ihnen, sich vor Überraschungen zu schützen – mit modular aufgebauten Leistungen, die an Ihre Anforderungen und Ihre Risikosituation angepasst werden.
UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM:
• Kurzer Status-Check Ihrer aktuellen Steuerrisiken
• Etablierung und Optimierung wesentlicher Kontrollen in Bezug auf steuerliche Risiken
• Aufbau eines dokumentierten TCMS
• Prüfung Ihres TCMS nach IDW 980
Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) sehen sich bereits heute mit weitreichenden Steuer- und Meldepflichten konfrontiert. Insbesondere die Regelungen zum Betrieb gewerblicher Art (BgA) und die daraus resultierenden körperschafsteuerlichen Konsequenzen stellen eine große Herausforderung für öffentliche Einheiten und deren internes Kontrollsystem dar.
Mit der Aufhebung des dritten Absatzes des § 2 UStG und der Neuverabschiedung des § 2b UStG findet eine Abkehr von der Verknüpfung des umsatzsteuerlichen Unternehmers an den nach körperschaftsteuerlichen Kriterien beurteilten BgA statt.
Bei Nichtanwendung der Übergangsregelung muss seit dem 1. Januar 2017 die Unternehmereigenschaft, und damit die Umsatzsteuerbarkeit der Lieferungen und Leistungen der jPdöR, eigenständig nach dem Umsatzsteuergesetz (§§ 2, 2b UStG) beurteilt werden. Mit der Neuregelung wird der Kreis der umsatzsteuerbaren Tätigkeiten in der Regel erweitert. In Folge dessen steigt unweigerlich der Anspruch an Prozesse und innerbetriebliche Kontrollsysteme.
Betroffen von der Neuerung der §§ 2, 2b UStG sind insbesondere:
• Bund, Länder und Gemeinden/Kommunen,
• Gemeindeverbände und Zweckverbände,
• Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften,
• Innungen ,Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern,
• Staatliche Hochschulen,
• Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
• Ausländische jPdöR
Für die Verantwortlichen wurden die steuer- und strafrechtlichen Konsequenzen verschärft. Jede jPdöR sollten sich frühzeitig mit der Neuregelung des § 2b UStG auseinandersetzen und ein entsprechendes innerbetriebliches Kontrollsystem einrichten.
Wir unterstützen Sie dabei, mit unserem BANSBACH 2b-Analyse- und Implementierungsverfahren, die steuerlich relevanten Tätigkeiten zu identifizieren und in ein den jeweiligen Anforderungen angepasstes internes Kontrollsystem, das sogenannte Tax Compliance Management System, zu implementieren.
UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM:
• Unterstützung bei der Identifizierung relevanter Geschäftsvorfälle
• Qualifizierung der Einkünfte nach §§ 2, 2b UStG
• Aufbau eines dokumentierten Tax Compliance Management Systems
Jeder Projekt-Partner in einem durch die Europäische Kommission geförderten Projekt, muss unabhängig von dem jeweiligen Förderprogramm seine Projektausgaben innerhalb bestimmter Fristen prüfen und zertifizieren lassen. Dieses sogenannte First-Level-Control (FLC) der Finanzberichte, ist Voraussetzung für eine Erstattung der Projektausgaben durch die EU. Zu Beginn eines Projektes, muss jeder Projekt-Partner einen First-Level-Controller auswählen.
Gemeinsam mit unseren Wirtschaftsprüferkollegen der BANSBACH Unternehmensgruppe verfügen unsere Experten seit vielen Jahren über umfangreiche Erfahrung bei der Prüfung von EU-Fördermittelprogrammen, wie z.B. Interreg und Horizon 2020.
Durch unsere langjährige Prüfungstätigkeit bei Unternehmen, Stiftungen und Vereinen aus den Bereichen Forschung, Entwicklung und Sozialwirtschaft können wir unser Know-how zielgerichtet bei Ihren geförderten Projekten einsetzen und somit das Risiko von Prüfungsfeststellungen auf nachfolgenden Ebenen (z.B. Second-Level-Control) und damit eine Kürzung der Erstattung von Ausgaben durch die Europäische Kommission deutlich minimieren.
In unserer Rolle als First-Level-Control (FLC) begleiten wir Sie von Anfang an auf Augenhöhe, planen gemeinsam mit Ihnen frühzeitig den Ablauf der Prüfung und unterstützen Sie operativ mit unserem Wissen. Mit unseren zertifizierten erfahrenen Controllern haben Sie zudem bei sämtlichen Fragen zu den einzelnen Vorschriften der EU-Programme jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite.
UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM:
• Prüfung von Fördermitteln als First-Level-Controller
• Mittelverwendungsnachweisprüfungen
• Beratung & Unterstützung Second-Level-Control
• Unterstützung bei der Aufbereitung von Finanzunterlagen